Kindersitze
Mitnahme von Kindern im Auto
Das Gesetz:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als
150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die
Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen
werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt
werden,…
(StVO, § 21, Absatz 1a)
Was heißt das:
Kinder bis zu einer Größe von 150 cm brauchen einen
Kindersitz. Wer mit 12 Jahren noch nicht 150 cm groß ist,
muss keinen Kindersitz mehr benutzen.
Unsere Empfehlung:
Auch Kinder, die älter als 12 Jahre sind aber kleiner als
150 cm sollten einen Kindersitz nutzen.
Dürfen Kinder mit Kindersitzen vorne sitzen?
Ja, aber….
… bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Airbag
ausgeschaltet sein.
… in der Betriebserlaubnis des Pkw’s darf nicht
ausgeschlossen sein, dass auf dem
Beifhahrersitz ein Rückhaltesystem für Kinder genutzt
werden kann.
… der Beifahrersitz sollte bis ganz nach hinten geschoben
werden,