Kindersitze

Das Gesetz:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,… (StVO, § 21, Absatz 1a)

Was muss man bei Kindersitzen beachten

Kinder bis zu einer Größe von 150 cm brauchen einen Kindersitz. Wer mit 12 Jahren noch nicht 150 cm groß ist, muss keinen Kindersitz mehr benutzen.
Mitnahme von Kindern im Auto

Kindersitze

Mitnahme von Kindern im Auto

Das Gesetz:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,… (StVO, § 21, Absatz 1a)

Was heißt das:

Kinder bis zu einer Größe von 150 cm brauchen einen Kindersitz. Wer mit 12 Jahren noch nicht 150 cm groß ist, muss keinen Kindersitz mehr benutzen.

Unsere Empfehlung:

Auch Kinder, die älter als 12 Jahre sind aber kleiner als 150 cm sollten einen Kindersitz nutzen. Dürfen Kinder mit Kindersitzen vorne sitzen? Ja, aber…. … bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Airbag ausgeschaltet sein. … in der Betriebserlaubnis des Pkw’s darf nicht ausgeschlossen sein, dass auf dem Beifhahrersitz ein Rückhaltesystem für Kinder genutzt werden kann. … der Beifahrersitz sollte bis ganz nach hinten geschoben werden,