1. Die Kurse für das Verkehrssicherheitstraining der Kreisverkehrswacht Unna e.V. erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 2. Anmeldung 2.1 Der Vertrag für die Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining kommt zustande zwischen dem Anmeldenden und der Kreisverkehrswacht Unna e. V. Schattweg 95, 59174 Kamen. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich oder über das Onlineportal www.sicherheitstraining24.de . 2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung. Bei der Einladung werden nach Möglichkeit die Wunschtermine berücksichtigt, ohne dass der Anmeldende oder der jeweilige Teilnehmer einen Anspruch auf diesen Wunschtermin haben. 2.3 Bei Sammelanmeldungen ist diese schriftlich bei der Kreisverkehrswacht einzureichen. Der Anmeldende ist der Vertragspartner und steht für die Vertragspflichten der von Ihm angemeldeten Teilnehmern ein. 3. Bezahlung 3.1 Die Bezahlung erfolgt, sofern in der Buchungsbestätigung nicht explizit anders geregelt, per Überweisung auf das Konto der Kreisverkehrswacht e. V. bei der Sparkasse Unna Kamen IBAN: DE61 4435 0060 1800 0244 22 BIC: WELADED1UNN. 3.2 Dem steht gleich die Überlassung einer Kostenübernahmeerklärung einer Deutschen Berufsgenossenschaft, ein Gutschein der Kreisverkehrswacht Unna e.V. oder der Deutschen Verkehrswacht e.V. für die Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining. 3.3 Bei einem Auftragswert von über 1.000,00 Euro erlauben wir uns eine Anzahlung von bis zu 80% des Auftragswerts zu verlangen, welche vier Wochen vor der Veranstaltung fällig wird. 4. Leistungen 4.1 Die vertraglichen Leistungen ergeben sich nach DVR-Richtlinien aus dem Programm „Das PKW Sicherheitstraining der Verkehrswacht Kreis Unna“. Bei Spezialkursen wird der Leistungsumfang bei Anmeldung mit einem Sprecher der teilnehmenden Gruppe vereinbart (z.B. bei weiterführenden, Individuellen Kursen). 4.2 Sind Angebotsunterlagen Prospekte Dritter beigefügt (z.B. Hotel, Gastronomie), so dienen diese der Information, einen Anspruch des Teilnehmers gegen die Kreisverkehrswacht Unna e.V. auf die Erbringung der dort beschriebenen Leistung besteht nicht. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen entsprechende Verträge mit den Drittanbietern abzuschließen. 4.3 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftliche bestätigt wurden. 4.4 Nicht Leistungsbestandteil ist die Bereitstellung des Fahrzeugs, sofern nicht anders vereinbart. 5. Rücktritt des Veranstalters/ Veranstaltungsabsagen 5.1 Kann aus unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung am vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen und einen alternativen Termin mit Ihnen abzustimmen. Kann kein Termin gefunden werden, können Sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entfällt unser Vergütungsanspruch bzw. werden von Ihnen bereits geleistete Zahlungen erstattet. 5.2 Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Witterung, Naturkatastrophen, Krieg, Streik o.ä.) nicht durchgeführt werden oder wird die Durchführung übermäßig erschwert, wird die Veranstaltung abgesagt oder vorzeitig beendet. Erbrachte Veranstaltungsleistungen werden anteilig berechnet. Dies gilt auch für unvollständige Trainings. 5.3 Bei Terminen mit weniger als 8 Buchungen (bzw. 10 Buchungen bei durch die BGHM unterstützen Kurse), behalten wir uns das Recht vor, diese Termine abzusagen und einen alternativen Termin vorzuschlagen. Kann kein Alternativtermin gefunden werden, kann kostenfrei storniert werden bzw. wird eine bereits geleistete Vergütung erstattet. 5.4 Wird ein Teilnehmer aufgrund seines Fehlverhaltens oder eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften vom Training ausgeschlossen, ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen. 6. Rücktritt des Teilnehmers bei Einzelbuchungen 6.1 Einzelbuchungen sind Buchungen für bis zu vier Teilnehmer. 6.2 Von der Buchung kann jederzeit vor der Veranstaltung zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform (die Nutzung der Stornierungs-Funktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber der Kreisverkehrswacht Unna e.V. 6.3 Für den Rücktritt dürfen wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Zwischen dem 30. und 21. Tag vor der Veranstaltung werden 20% des Auftragswertes fällig, zwischen dem 20. und 11. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 50% des Auftragswertes und bei Absage ab dem 10. Tag vor den Veranstaltungen werden wir 100% des Auftragswertes berechnen. Wird eine Ersatzperson benannt, sehen wir im Regelfall von der Stornogebühr ab. 6.4 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. 6.5 Wird ohne vorherige Stornierung nicht eilgenommen, wird die volle Kursgebühr fällig. 7. Rücktritt von Gruppenbuchungen (über 4 Personen ) 7.1 Gruppenbuchungen sind Buchungen für mehr als vier Teilnehmer. 7.2 Von der Buchung kann jederzeit vor der Veranstaltung zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform (die Nutzung der Stornierungs-Funktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber der Kreisverkehrswacht Unna e. V. 7.3 Für den Rücktritt dürfen wir eine Entschädigung verlangen. Zwischen dem 90. und 61. Tag vor der Veranstaltung werden 50% des Auftragswertes fällig, zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 80% des Auftragswertes und bei Absage ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung werden wir 100% des Auftragswertes berechnen. Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornogebühr ist der erste Veranstaltungstag 0 Uhr. 7.4 Wird ohne vorherige Stornierung nicht teilgenommen, wird die volle Kursgebührt fällig. 8. Versicherung/Haftungsausschluss 8.1 Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe der Kursanmeldung damit einverstanden und verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie dessen Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind. 8.2 Seitens des Veranstalters ist außerdem eine Vollkaskoversicherung für Pkw und Motorrad mit Euro 300.- Selbstbeteiligung abgeschlossen. Diese tritt mit Einfahren auf das Übungsgelände in Kraft und endet mit Verlassen. 9. Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitstrainings 9.1. Die Teilnahme an den Fahrsicherheitstrainings ist nur mit gültiger Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugkategorie zulässig. Der Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung (Mofa, Begleitetes Fahren mit 17) ist mitzuführen und auf Nachfrage vorzulegen. 9.2. Die Teilnahme an dem Fahrsicherheitstraining ist nur im gesunden Zustand zulässig. Handicaps sind, soweit für das Führen eines Fahrzeuges relevant, dem Trainer vor dem Training mitzuteilen. Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung für das Training, kann der Teilnehmende von diesem ausgeschlossen werden. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht. 9.3. Eine Teilnahme ist nur bei pünktlichem Erscheinen möglich. Empfohlen wird das Erscheinen15 Minuten vor Trainingsbeginn. 9.4. Je Teilnehmer kann eine Begleitperson kostenfrei teilnehmen, diese muss jedoch zuvor benannt werden. Die Teilnahme von Kindern unter 10 Jahre ist nicht gestattet. Von der aktiven Teilnahme sind Begleitpersonen ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon die Eröffnungs- und Abschlussrunde. 9.5. Das beim Training genutzte Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und technisch ohne Mängel sein. Darüber hinaus ist auf eine geeignete Bereifung zu achten. Der Veranstalter führt keine technische Überprüfung durch. Bestehen jedoch Zweifel an der technischen Eignung des Fahrzeuges für das Training, kann das Fahrzeug ausgeschlossen werden. Sofern der Teilnehmer sich hier kein adäquates Ersatzfahrzeug beschaffen kann, wird auch der Teilnehmer selbst von diesem Training ausgeschlossen. 9.6. Auf dem Parkplatz sowie Flächen, welche unbeschränkt öffentlich befahrbar sind, gilt die StVO. Während des Trainings gelten unabhängig von der StVO die folgenden Sicherheitsvorschriften. • Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. • Für die Teilnahme gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Bei Motorradtrainings ist eine volle Schutzkleidung zu tragen. Hierzu gehören auch Motorradhandschuhe, Motorradstiefel und ein nach StVZO zugelassener Helm. • Wird das Fahrzeug abgestellt, ist die Handbremse anzuziehen und der Motor abzustellen. • Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Ladung und Gepäck sind so zu sichern, dass sie keine Gefahr darstellen. Bei Missachtung dieser Vorschriften kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Regelverstoß geeignet ist, den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer zu gefährden. 9.7. Die Bescheinigung der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining erfolgt nach dessen Abschluss. Die Abwesenheit des Teilnehmers während des Trainings darf insgesamt eine halbe Stunde nicht übersteigen. 10. Datenübermittlung 10.1 Bei Buchung eines Fahrsicherheitstrainings werden zum Zweck der Vertragserfüllung personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet: Von den buchenden Personen werden folgende Daten erhoben: Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und die E-Mail-Adresse. • Für weitere Teilnehmer welche in einer Buchung benannte Personen, wird die Anrede und der Vor- und Nachname erhoben. • Für die Inanspruchnahme von Versicherungsleisten werden Daten zum Fahrzeug und des Halters des Fahrzeuges erhoben. Die erhobenen Daten werden von der Kreisverkehrswacht Unna e.V. an den jeweiligen Partner übermittelt. Sollen im Rahmen einer Buchung Kostenübernahmen oder Gutscheine von Berufsgenossenschaften angerechnet werden, so werden die auf dem Dokument vorhandenen Daten(Gutscheinnummer, Name, Vorname, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Trainingsdatum, Arbeitgeber) zur Abrechnung an die jeweilige Berufsgenossenschaft weitergeleitet werden. Alle personenbezogenen Daten, werden spätestens mit Erreichen der gesetzlichen Fristen gelöscht. Werden im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings Versicherungsleistungen angeboten, werden hierfür personenbezogene Daten erhoben (Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugtyp, Name- und Vorname des Halters, Anschrift des Halters). Diese Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Im Rahmen der Schadensregulierung werden zusätzliche personenbezogene Daten erhoben werden. Wir werden Ihnen Buchungsbezogene E-Mails zusenden. Hierzu zählen unter anderem die Buchungsbestätigung, Buchungsänderungen oder Rechnungen. 10.2 Onlineportal: bei der Nutzung der Webseite www.sicherheitstraining24.de werden personenbezogene Daten erhoben. Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung zur Nutzung der Webseite: https://www.sicherheitstraining24.de/datenschutz.php Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen über die Erhebung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten können jederzeit bei uns über die angegebenen Kontaktangaben angefordert werden. 11. Nebenabreden 11.1 Gutscheine der Kreisverkehrswacht Unna e.V. haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum. Kamen, 23.01.2021

Teilnahmebedingungen:

Teilnahmebedingungen:

1. Die Kurse für das Verkehrssicherheitstraining der Kreisverkehrswacht Unna e.V. erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 2. Anmeldung 2.1 Der Vertrag für die Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining kommt zustande zwischen dem Anmeldenden und der Kreisverkehrswacht Unna e. V. Schattweg 95, 59174 Kamen. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich oder über das Onlineportal www.sicherheitstraining24.de . 2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung. Bei der Einladung werden nach Möglichkeit die Wunschtermine berücksichtigt, ohne dass der Anmeldende oder der jeweilige Teilnehmer einen Anspruch auf diesen Wunschtermin haben. 2.3 Bei Sammelanmeldungen ist diese schriftlich bei der Kreisverkehrswacht einzureichen. Der Anmeldende ist der Vertragspartner und steht für die Vertragspflichten der von Ihm angemeldeten Teilnehmern ein. 3. Bezahlung 3.1 Die Bezahlung erfolgt, sofern in der Buchungsbestätigung nicht explizit anders geregelt, per Überweisung auf das Konto der Kreisverkehrswacht e. V. bei der Sparkasse Unna Kamen IBAN: DE61 4435 0060 1800 0244 22 BIC: WELADED1UNN. 3.2 Dem steht gleich die Überlassung einer Kostenübernahmeerklärung einer Deutschen Berufsgenossenschaft, ein Gutschein der Kreisverkehrswacht Unna e.V. oder der Deutschen Verkehrswacht e.V. für die Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining. 3.3 Bei einem Auftragswert von über 1.000,00 Euro erlauben wir uns eine Anzahlung von bis zu 80% des Auftragswerts zu verlangen, welche vier Wochen vor der Veranstaltung fällig wird. 4. Leistungen 4.1 Die vertraglichen Leistungen ergeben sich nach DVR- Richtlinien aus dem Programm „Das PKW Sicherheitstraining der Verkehrswacht Kreis Unna“. Bei Spezialkursen wird der Leistungsumfang bei Anmeldung mit einem Sprecher der teilnehmenden Gruppe vereinbart (z.B. bei weiterführenden, Individuellen Kursen). 4.2 Sind Angebotsunterlagen Prospekte Dritter beigefügt (z.B. Hotel, Gastronomie), so dienen diese der Information, einen Anspruch des Teilnehmers gegen die Kreisverkehrswacht Unna e.V. auf die Erbringung der dort beschriebenen Leistung besteht nicht. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen entsprechende Verträge mit den Drittanbietern abzuschließen. 4.3 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftliche bestätigt wurden. 4.4 Nicht Leistungsbestandteil ist die Bereitstellung des Fahrzeugs, sofern nicht anders vereinbart. 5. Rücktritt des Veranstalters/ Veranstaltungsabsagen 5.1 Kann aus unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung am vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen und einen alternativen Termin mit Ihnen abzustimmen. Kann kein Termin gefunden werden, können Sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entfällt unser Vergütungsanspruch bzw. werden von Ihnen bereits geleistete Zahlungen erstattet. 5.2 Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Witterung, Naturkatastrophen, Krieg, Streik o.ä.) nicht durchgeführt werden oder wird die Durchführung übermäßig erschwert, wird die Veranstaltung abgesagt oder vorzeitig beendet. Erbrachte Veranstaltungsleistungen werden anteilig berechnet. Dies gilt auch für unvollständige Trainings. 5.3 Bei Terminen mit weniger als 8 Buchungen (bzw. 10 Buchungen bei durch die BGHM unterstützen Kurse), behalten wir uns das Recht vor, diese Termine abzusagen und einen alternativen Termin vorzuschlagen. Kann kein Alternativtermin gefunden werden, kann kostenfrei storniert werden bzw. wird eine bereits geleistete Vergütung erstattet. 5.4 Wird ein Teilnehmer aufgrund seines Fehlverhaltens oder eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften vom Training ausgeschlossen, ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen. 6. Rücktritt des Teilnehmers bei Einzelbuchungen 6.1 Einzelbuchungen sind Buchungen für bis zu vier Teilnehmer. 6.2 Von der Buchung kann jederzeit vor der Veranstaltung zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform (die Nutzung der Stornierungs-Funktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber der Kreisverkehrswacht Unna e.V. 6.3 Für den Rücktritt dürfen wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Zwischen dem 30. und 21. Tag vor der Veranstaltung werden 20% des Auftragswertes fällig, zwischen dem 20. und 11. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 50% des Auftragswertes und bei Absage ab dem 10. Tag vor den Veranstaltungen werden wir 100% des Auftragswertes berechnen. Wird eine Ersatzperson benannt, sehen wir im Regelfall von der Stornogebühr ab. 6.4 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. 6.5 Wird ohne vorherige Stornierung nicht eilgenommen, wird die volle Kursgebühr fällig. 7. Rücktritt von Gruppenbuchungen (über 4 Personen ) 7.1 Gruppenbuchungen sind Buchungen für mehr als vier Teilnehmer. 7.2 Von der Buchung kann jederzeit vor der Veranstaltung zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform (die Nutzung der Stornierungs-Funktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber der Kreisverkehrswacht Unna e. V. 7.3 Für den Rücktritt dürfen wir eine Entschädigung verlangen. Zwischen dem 90. und 61. Tag vor der Veranstaltung werden 50% des Auftragswertes fällig, zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 80% des Auftragswertes und bei Absage ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung werden wir 100% des Auftragswertes berechnen. Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornogebühr ist der erste Veranstaltungstag 0 Uhr. 7.4 Wird ohne vorherige Stornierung nicht teilgenommen, wird die volle Kursgebührt fällig. 8. Versicherung/Haftungsausschluss 8.1 Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe der Kursanmeldung damit einverstanden und verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sowie dessen Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind. 8.2 Seitens des Veranstalters ist außerdem eine Vollkaskoversicherung für Pkw und Motorrad mit Euro 300.- Selbstbeteiligung abgeschlossen. Diese tritt mit Einfahren auf das Übungsgelände in Kraft und endet mit Verlassen. 9. Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitstrainings 9.1. Die Teilnahme an den Fahrsicherheitstrainings ist nur mit gültiger Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugkategorie zulässig. Der Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung (Mofa, Begleitetes Fahren mit 17) ist mitzuführen und auf Nachfrage vorzulegen. 9.2. Die Teilnahme an dem Fahrsicherheitstraining ist nur im gesunden Zustand zulässig. Handicaps sind, soweit für das Führen eines Fahrzeuges relevant, dem Trainer vor dem Training mitzuteilen. Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung für das Training, kann der Teilnehmende von diesem ausgeschlossen werden. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht. 9.3. Eine Teilnahme ist nur bei pünktlichem Erscheinen möglich. Empfohlen wird das Erscheinen15 Minuten vor Trainingsbeginn. 9.4. Je Teilnehmer kann eine Begleitperson kostenfrei teilnehmen, diese muss jedoch zuvor benannt werden. Die Teilnahme von Kindern unter 10 Jahre ist nicht gestattet. Von der aktiven Teilnahme sind Begleitpersonen ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon die Eröffnungs- und Abschlussrunde. 9.5. Das beim Training genutzte Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und technisch ohne Mängel sein. Darüber hinaus ist auf eine geeignete Bereifung zu achten. Der Veranstalter führt keine technische Überprüfung durch. Bestehen jedoch Zweifel an der technischen Eignung des Fahrzeuges für das Training, kann das Fahrzeug ausgeschlossen werden. Sofern der Teilnehmer sich hier kein adäquates Ersatzfahrzeug beschaffen kann, wird auch der Teilnehmer selbst von diesem Training ausgeschlossen. 9.6. Auf dem Parkplatz sowie Flächen, welche unbeschränkt öffentlich befahrbar sind, gilt die StVO. Während des Trainings gelten unabhängig von der StVO die folgenden Sicherheitsvorschriften. • Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. • Für die Teilnahme gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Bei Motorradtrainings ist eine volle Schutzkleidung zu tragen. Hierzu gehören auch Motorradhandschuhe, Motorradstiefel und ein nach StVZO zugelassener Helm. Wird das Fahrzeug abgestellt, ist die Handbremse anzuziehen und der Motor abzustellen. • Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Ladung und Gepäck sind so zu sichern, dass sie keine Gefahr darstellen. Bei Missachtung dieser Vorschriften kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Regelverstoß geeignet ist, den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer zu gefährden. 9.7. Die Bescheinigung der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining erfolgt nach dessen Abschluss. Die Abwesenheit des Teilnehmers während des Trainings darf insgesamt eine halbe Stunde nicht übersteigen. 10. Datenübermittlung 10.1 Bei Buchung eines Fahrsicherheitstrainings werden zum Zweck der Vertragserfüllung personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet: Von den buchenden Personen werden folgende Daten erhoben: Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und die E-Mail-Adresse. Für weitere Teilnehmer welche in einer Buchung benannte Personen, wird die Anrede und der Vor- und Nachname erhoben. Für die Inanspruchnahme von Versicherungsleisten werden Daten zum Fahrzeug und des Halters des Fahrzeuges erhoben. Die erhobenen Daten werden von der Kreisverkehrswacht Unna e.V. an den jeweiligen Partner übermittelt. Sollen im Rahmen einer Buchung Kostenübernahmen oder Gutscheine von Berufsgenossenschaften angerechnet werden, so werden die auf dem Dokument vorhandenen Daten(Gutscheinnummer, Name, Vorname, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Trainingsdatum, Arbeitgeber) zur Abrechnung an die jeweilige Berufsgenossenschaft weitergeleitet werden. Alle personenbezogenen Daten, werden spätestens mit Erreichen der gesetzlichen Fristen gelöscht. Werden im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings Versicherungsleistungen angeboten, werden hierfür personenbezogene Daten erhoben (Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugtyp, Name- und Vorname des Halters, Anschrift des Halters). Diese Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Im Rahmen der Schadensregulierung werden zusätzliche personenbezogene Daten erhoben werden. Wir werden Ihnen Buchungsbezogene E-Mails zusenden. Hierzu zählen unter anderem die Buchungsbestätigung, Buchungsänderungen oder Rechnungen. 10.2 Onlineportal: bei der Nutzung der Webseite www.sicherheitstraining24.de werden personenbezogene Daten erhoben. Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung zur Nutzung der Webseite: https://www.sicherheitstraining24.de/datenschutz.php Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen über die Erhebung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten können jederzeit bei uns über die angegebenen Kontaktangaben angefordert werden. 11. Nebenabreden 11.1 Gutscheine der Kreisverkehrswacht Unna e.V. haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum. Kamen, 23.01.2021