1.
Die
Kurse
für
das
Verkehrssicherheitstraining
der
Kreisverkehrswacht
Unna
e.V.
erfolgen
ausschließlich
auf
der
Grundlage
der
nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
2.
Anmeldung
2.1
Der
Vertrag
für
die
Teilnahme
am
Verkehrssicherheitstraining
kommt
zustande
zwischen
dem
Anmeldenden
und
der
Kreisverkehrswacht
Unna
e.
V.
Schattweg
95,
59174
Kamen.
Die
Anmeldung
erfolgt
grundsätzlich
schriftlich
oder
über
das
Onlineportal www.sicherheitstraining24.de .
2.2
Der
Vertrag
kommt
zustande
durch
schriftliche
Bestätigung.
Bei
der
Einladung
werden
nach
Möglichkeit
die
Wunschtermine
berücksichtigt, ohne dass der Anmeldende oder der jeweilige Teilnehmer einen Anspruch auf diesen Wunschtermin haben.
2.3
Bei
Sammelanmeldungen
ist
diese
schriftlich
bei
der
Kreisverkehrswacht
einzureichen.
Der
Anmeldende
ist
der
Vertragspartner und steht für die Vertragspflichten der von Ihm angemeldeten Teilnehmern ein.
3. Bezahlung
3.1
Die
Bezahlung
erfolgt,
sofern
in
der
Buchungsbestätigung
nicht
explizit
anders
geregelt,
per
Überweisung
auf
das
Konto
der
Kreisverkehrswacht e. V. bei der Sparkasse Unna Kamen IBAN: DE61 4435 0060 1800 0244 22 BIC: WELADED1UNN.
3.2
Dem
steht
gleich
die
Überlassung
einer
Kostenübernahmeerklärung
einer
Deutschen
Berufsgenossenschaft,
ein
Gutschein
der Kreisverkehrswacht Unna e.V. oder der Deutschen Verkehrswacht e.V. für die Teilnahme am Verkehrssicherheitstraining.
3.3
Bei
einem
Auftragswert
von
über
1.000,00
Euro
erlauben
wir
uns
eine
Anzahlung
von
bis
zu
80%
des
Auftragswerts
zu
verlangen, welche vier Wochen vor der Veranstaltung fällig wird.
4. Leistungen
4.1
Die
vertraglichen
Leistungen
ergeben
sich
nach
DVR-Richtlinien
aus
dem
Programm
„Das
PKW
Sicherheitstraining
der
Verkehrswacht
Kreis
Unna“.
Bei
Spezialkursen
wird
der
Leistungsumfang
bei
Anmeldung
mit
einem
Sprecher
der
teilnehmenden
Gruppe vereinbart (z.B. bei weiterführenden, Individuellen Kursen).
4.2
Sind
Angebotsunterlagen
Prospekte
Dritter
beigefügt
(z.B.
Hotel,
Gastronomie),
so
dienen
diese
der
Information,
einen
Anspruch
des
Teilnehmers
gegen
die
Kreisverkehrswacht
Unna
e.V.
auf
die
Erbringung
der
dort
beschriebenen
Leistung
besteht
nicht. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen entsprechende Verträge mit den Drittanbietern abzuschließen.
4.3
Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftliche bestätigt wurden.
4.4
Nicht Leistungsbestandteil ist die Bereitstellung des Fahrzeugs, sofern nicht anders vereinbart.
5. Rücktritt des Veranstalters/ Veranstaltungsabsagen
5.1
Kann
aus
unvorhersehbaren
Gründen
die
Veranstaltung
am
vereinbarten
Termin
nicht
durchgeführt
werden,
behalten
wir
uns
das
Recht
vor,
die
Veranstaltung
abzusagen
und
einen
alternativen
Termin
mit
Ihnen
abzustimmen.
Kann
kein
Termin
gefunden
werden,
können
Sie
vom
Vertrag
zurücktreten.
In
diesem
Fall
entfällt
unser
Vergütungsanspruch
bzw.
werden
von
Ihnen
bereits
geleistete Zahlungen erstattet.
5.2
Kann
die
Veranstaltung
aufgrund
von
höherer
Gewalt
(Witterung,
Naturkatastrophen,
Krieg,
Streik
o.ä.)
nicht
durchgeführt
werden
oder
wird
die
Durchführung
übermäßig
erschwert,
wird
die
Veranstaltung
abgesagt
oder
vorzeitig
beendet.
Erbrachte
Veranstaltungsleistungen werden anteilig berechnet. Dies gilt auch für unvollständige Trainings.
5.3
Bei
Terminen
mit
weniger
als
8
Buchungen
(bzw.
10
Buchungen
bei
durch
die
BGHM
unterstützen
Kurse),
behalten
wir
uns
das
Recht
vor,
diese
Termine
abzusagen
und
einen
alternativen
Termin
vorzuschlagen.
Kann
kein
Alternativtermin
gefunden
werden, kann kostenfrei storniert werden bzw. wird eine bereits geleistete Vergütung erstattet.
5.4
Wird
ein
Teilnehmer
aufgrund
seines
Fehlverhaltens
oder
eines
Verstoßes
gegen
die
Sicherheitsvorschriften
vom
Training
ausgeschlossen, ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen.
6. Rücktritt des Teilnehmers bei Einzelbuchungen
6.1
Einzelbuchungen sind Buchungen für bis zu vier Teilnehmer.
6.2
Von
der
Buchung
kann
jederzeit
vor
der
Veranstaltung
zurückgetreten
werden.
Die
Rücktrittserklärung
bedarf
der
Schriftform
(die Nutzung der Stornierungs-Funktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber der Kreisverkehrswacht Unna e.V.
6.3
Für
den
Rücktritt
dürfen
wir
eine
angemessene
Entschädigung
verlangen.
Zwischen
dem
30.
und
21.
Tag
vor
der
Veranstaltung
werden
20%
des
Auftragswertes
fällig,
zwischen
dem
20.
und
11.
Tag
vor
der
Veranstaltung
berechnen
wir
Ihnen
50%
des
Auftragswertes
und
bei
Absage
ab
dem
10.
Tag
vor
den
Veranstaltungen
werden
wir
100%
des
Auftragswertes
berechnen. Wird eine Ersatzperson benannt, sehen wir im Regelfall von der Stornogebühr ab.
6.4
Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
6.5
Wird ohne vorherige Stornierung nicht eilgenommen, wird die volle Kursgebühr fällig.
7. Rücktritt von Gruppenbuchungen (über 4 Personen
)
7.1
Gruppenbuchungen sind Buchungen für mehr als vier Teilnehmer.
7.2
Von
der
Buchung
kann
jederzeit
vor
der
Veranstaltung
zurückgetreten
werden.
Die
Rücktrittserklärung
bedarf
der
Schriftform
(die Nutzung der Stornierungs-Funktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber der Kreisverkehrswacht Unna e. V.
7.3
Für
den
Rücktritt
dürfen
wir
eine
Entschädigung
verlangen.
Zwischen
dem
90.
und
61.
Tag
vor
der
Veranstaltung
werden
50%
des
Auftragswertes
fällig,
zwischen
dem
60.
und
31.
Tag
vor
der
Veranstaltung
berechnen
wir
Ihnen
80%
des
Auftragswertes
und
bei
Absage
ab
dem
30.
Tag
vor
der
Veranstaltung
werden
wir
100%
des
Auftragswertes
berechnen.
Ausschlaggebend
für
die
Berechnung der Stornogebühr ist der erste Veranstaltungstag 0 Uhr.
7.4
Wird ohne vorherige Stornierung nicht teilgenommen, wird die volle Kursgebührt fällig.
8. Versicherung/Haftungsausschluss
8.1
Seitens
des
Veranstalters
ist
eine
Veranstalter-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen.
Die
Teilnahme
am
Sicherheitstraining
erfolgt
auf
eigene
Gefahr.
Der
Teilnehmer
erklärt
sich
mit
Abgabe
der
Kursanmeldung
damit
einverstanden
und
verzichtet
darauf,
für
sich
und
die
ihm
gegenüber
unterhaltsberechtigten
Personen
Schadensersatzansprüche
gegenüber
dem
Veranstalter
sowie
dessen Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind.
8.2
Seitens
des
Veranstalters
ist
außerdem
eine
Vollkaskoversicherung
für
Pkw
und
Motorrad
mit
Euro
300.-
Selbstbeteiligung
abgeschlossen. Diese tritt mit Einfahren auf das Übungsgelände in Kraft und endet mit Verlassen.
9. Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitstrainings
9.1.
Die
Teilnahme
an
den
Fahrsicherheitstrainings
ist
nur
mit
gültiger
Fahrerlaubnis
für
die
jeweilige
Fahrzeugkategorie
zulässig.
Der Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung (Mofa, Begleitetes Fahren mit 17) ist mitzuführen und auf Nachfrage vorzulegen.
9.2.
Die
Teilnahme
an
dem
Fahrsicherheitstraining
ist
nur
im
gesunden
Zustand
zulässig.
Handicaps
sind,
soweit
für
das
Führen
eines
Fahrzeuges
relevant,
dem
Trainer
vor
dem
Training
mitzuteilen.
Bestehen
Zweifel
an
der
gesundheitlichen
Eignung
für
das
Training, kann der Teilnehmende von diesem ausgeschlossen werden. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
9.3.
Eine Teilnahme ist nur bei pünktlichem Erscheinen möglich. Empfohlen wird das Erscheinen15 Minuten vor Trainingsbeginn.
9.4.
Je
Teilnehmer
kann
eine
Begleitperson
kostenfrei
teilnehmen,
diese
muss
jedoch
zuvor
benannt
werden.
Die
Teilnahme
von
Kindern
unter
10
Jahre
ist
nicht
gestattet.
Von
der
aktiven
Teilnahme
sind
Begleitpersonen
ausgeschlossen.
Ausgenommen
sind
hiervon die Eröffnungs- und Abschlussrunde.
9.5.
Das
beim
Training
genutzte
Fahrzeug
muss
für
den
Straßenverkehr
zugelassen
und
technisch
ohne
Mängel
sein.
Darüber
hinaus
ist
auf
eine
geeignete
Bereifung
zu
achten.
Der
Veranstalter
führt
keine
technische
Überprüfung
durch.
Bestehen
jedoch
Zweifel
an
der
technischen
Eignung
des
Fahrzeuges
für
das
Training,
kann
das
Fahrzeug
ausgeschlossen
werden.
Sofern
der
Teilnehmer
sich
hier
kein
adäquates
Ersatzfahrzeug
beschaffen
kann,
wird
auch
der
Teilnehmer
selbst
von
diesem
Training
ausgeschlossen.
9.6.
Auf
dem
Parkplatz
sowie
Flächen,
welche
unbeschränkt
öffentlich
befahrbar
sind,
gilt
die
StVO.
Während
des
Trainings
gelten unabhängig von der StVO die folgenden Sicherheitsvorschriften.
• Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.
• Für die Teilnahme gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
•
Bei
Motorradtrainings
ist
eine
volle
Schutzkleidung
zu
tragen.
Hierzu
gehören
auch
Motorradhandschuhe,
Motorradstiefel
und
ein
nach StVZO zugelassener Helm.
• Wird das Fahrzeug abgestellt, ist die Handbremse anzuziehen und der Motor abzustellen.
• Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
•
Ladung
und
Gepäck
sind
so
zu
sichern,
dass
sie
keine
Gefahr
darstellen.
Bei
Missachtung
dieser
Vorschriften
kann
der
Teilnehmer
vom
Training
ausgeschlossen
werden.
Dies
gilt
insbesondere,
wenn
der
Regelverstoß
geeignet
ist,
den
Teilnehmer
selbst oder andere Teilnehmer zu gefährden.
9.7.
Die
Bescheinigung
der
Teilnahme
an
einem
Fahrsicherheitstraining
erfolgt
nach
dessen
Abschluss.
Die
Abwesenheit
des
Teilnehmers während des Trainings darf insgesamt eine halbe Stunde nicht übersteigen.
10. Datenübermittlung
10.1
Bei
Buchung
eines
Fahrsicherheitstrainings
werden
zum
Zweck
der
Vertragserfüllung
personenbezogene
Daten
erhoben
und verarbeitet:
•
Von
den
buchenden
Personen
werden
folgende
Daten
erhoben:
Anrede,
Vorname,
Nachname,
Straße,
Hausnummer,
Postleitzahl, Ort und die E-Mail-Adresse.
• Für weitere Teilnehmer welche in einer Buchung benannte Personen, wird die Anrede und der Vor- und Nachname erhoben.
• Für die Inanspruchnahme von Versicherungsleisten werden Daten zum Fahrzeug und des Halters des Fahrzeuges erhoben.
Die
erhobenen
Daten
werden
von
der
Kreisverkehrswacht
Unna
e.V.
an
den
jeweiligen
Partner
übermittelt.
Sollen
im
Rahmen
einer
Buchung
Kostenübernahmen
oder
Gutscheine
von
Berufsgenossenschaften
angerechnet
werden,
so
werden
die
auf
dem
Dokument
vorhandenen
Daten(Gutscheinnummer,
Name,
Vorname,
Mitgliedsnummer,
Geburtsdatum,
Trainingsdatum,
Arbeitgeber)
zur
Abrechnung
an
die
jeweilige
Berufsgenossenschaft
weitergeleitet
werden.
Alle
personenbezogenen
Daten,
werden
spätestens
mit
Erreichen
der
gesetzlichen
Fristen
gelöscht.
Werden
im
Rahmen
des
Fahrsicherheitstrainings
Versicherungsleistungen
angeboten,
werden
hierfür
personenbezogene
Daten
erhoben
(Fahrzeugkennzeichen,
Fahrzeugtyp,
Name-
und
Vorname
des
Halters,
Anschrift
des
Halters).
Diese
Daten
werden
zum
Zweck
der
Vertragserfüllung
an
die
Versicherungsgesellschaft
weitergeleitet.
Im
Rahmen
der
Schadensregulierung
werden
zusätzliche
personenbezogene
Daten
erhoben
werden.
Wir
werden
Ihnen
Buchungsbezogene
E-Mails
zusenden.
Hierzu
zählen
unter
anderem
die
Buchungsbestätigung, Buchungsänderungen oder Rechnungen.
10.2
Onlineportal:
bei
der
Nutzung
der
Webseite
www.sicherheitstraining24.de
werden
personenbezogene
Daten
erhoben.
Details
entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung zur Nutzung der Webseite: https://www.sicherheitstraining24.de/datenschutz.php
Grundlage
für
die
Datenverarbeitung
ist
Art.
6
Abs.
1
lit.
b
DSGVO,
der
die
Verarbeitung
von
Daten
zur
Erfüllung
eines
Vertrags
oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Weitere
Informationen
über
die
Erhebung
oder
Verarbeitung
von
personenbezogenen
Daten
können
jederzeit
bei
uns
über
die
angegebenen Kontaktangaben angefordert werden.
11. Nebenabreden
11.1
Gutscheine der Kreisverkehrswacht Unna e.V. haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum.
Kamen, 23.01.2021
Teilnahmebedingungen: